Neue Anbindung sorgt für performanten Datenaustausch mit dem deutschen Marktplatz für Technik,...
Tax & Trade by GTK Kröger: Steuerthemen aus dem E‑Commerce-Alltag
Mit diesem neuen Format bringen wir Licht ins steuerliche Dunkel des Onlinehandels. Gemeinsam mit unserem Partner GTK Kröger liefern wir regelmäßig klare Antworten auf aktuelle Fragen rund um Steuern, Umsatzsteuerpflichten und steuerliche Stolperfallen im E-Commerce.
In dieser Ausgabe geht es um fünf wichtige Themen, die viele Seller direkt betreffen. GTK Kröger gibt einen kompakten Überblick und liefert konkrete Hinweise, worauf sie jetzt achten müssen!
1. Umsatzsteuerliche Herausforderung beim Verkauf über Temu
2. Neuer Amazon-Markplatz in Irland
3. Schweizer Umsatzsteuer & ERP-Systeme
4. Inventur – Amazon-Lagerbestände Stückzahlen zum 31.12.
5. Reminder: OSS-Meldung oder Wann droht der Ausschluss aus dem OSS-Verfahren
Umsatzsteuerliche Herausforderung beim Verkauf über Temu
Beim Verkauf über Temu häufen sich in letzter Zeit Fälle, bei denen die Abrechnungen und Daten zeigen, dass Temu den Endkunden variable Preise z. B. im Rahmen von Rabattaktionen anbietet, während Händler den vorher vereinbarten Festpreis erhalten. Hinsichtlich der Zuzahlung muss insbesondere geprüft werden, ob es sich steuerlich um Entgelt von dritter Seite oder echtem Zuschuss handelt.
Ein zentrales Problem dabei ist die fehlende Transparenz der von Temu bereitgestellten Dokumente. Besonders die Behandlung der Ausgleichszahlungen bei durch Temu rabattierte Verkäufe sowie die Abrechnung der „Service Fee“ werfen Fragen auf. Es scheint, dass der gesamte Abrechnungsprozess von Temu noch in der Entwicklung ist. Strukturen und Dokumentationen ändern sich laufend, was eine verlässliche steuerliche Einordnung erschwert.
Aus diesem Grund erfordern die Daten derzeit eine manuelle Nachbearbeitung. Wann eine vollständig automatisierte Buchung möglich sein wird oder ob auch zukünftig die Händler auf eine manuelle Nachbearbeitung angewiesen sein werden, bleibt abzuwarten.
Neuer Amazon-Markplatz in Irland gestartet – das sollten Händler jetzt steuerlich beachten
Amazon hat mit Amazon.ie seinen Marktplatz in Irland gelauncht und dort ein neues Logistikzentrum geschaffen. Händler, die dieses Lager nutzen möchten, müssen zuvor umsatzsteuerlich in Irland registriert sein und über eine irische USt-IdNr. verfügen. Amazon bietet deshalb derzeit eine kostenlose Umsatzsteuerregistrierung in Irland und zwei Jahre kostenfreie Abgabe der irischen Umsatzsteuererklärungen an. In der Realität werden diese Services jedoch durch Drittanbieter umgesetzt. Wir können diesen Service nicht empfehlen, da die angebotenen Standardlösungen oft individuelle Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigen.
Wichtig für Händler: Jeder Händler bleibt trotz externer Abwicklung für Fehler selbst vollumfänglich haftbar: Daher sollte eine unabhängige, individuelle steuerliche Beratung erfolgen! Wer das irische Lager nutzt, sollte die steuerlichen Anforderungen nicht unterschätzen. Eine saubere steuerliche Umsetzung und die korrekte Ermittlung des richtigen irischen Steuersatzes (23 %, 13,5 %, 9 % oder 0 %) sind essenziell. Auch
innergemeinschaftliche Warenverbringungen müssen korrekt abgebildet werden.
Rechnungsschreibung für Marktplatzverkäufe in der Schweiz
Seit dem 01.01.2025 müssen Marktplätze in der Schweiz die Umsatzsteuer direkt an die Finanzverwaltung abführen und selbst Rechnungen für Endkunden schreiben. Diese Umstellung erfordert Anpassungen in Rechnungsschreibungs- und ERP-
Systemen. Die zentrale Problematik ist, dass seit dem 01.01.2025 die neuen Marktplatz-Rechnung existieren, aber viele Händler die von ihren ERP Systemen generierten Rechnungen für die Verbuchung der Umsatzerlöse benötigen.
Erstens muss also verhindert werden, dass die Umsatzsteuer doppelt abgeführt wird, wenn z.B. die Rechnungen vom System fälschlich nochmals mit Umsatzsteuer verbucht werden. Zweitens muss auch sichergestellt werden, dass die Schweizer Marktplatz- Umsätze in der deutschen Buchführung als Erlöse übernommen werden.
PlentyONE löst das Problem, indem es zusätzlich Netto-Rechnungen zwischen Händler und Marktplatz (doppelte Rechnung) erstellt. So werden die Umsätze erfasst, ohne dass eine Doppelbesteuerung entsteht. Andere ERP Systeme, wie z.B. Billbee generieren leider nur ProForma-Rechnungen, die nicht als echte Rechnungen behandelt werden. Hier ist also Achtsamkeit geboten, um Lücken in der Umsatzdarstellung zu vermeiden.
Amazon-Lagerbestand zum 31.12. – So finden Sie ihre Bestandszahlen für die Inventur
Die Frage taucht jedes Jahr aufs Neue auf: Wie komme ich an meine Amazon-Lagerbestände in Stückzahlen zum 31.12.? Natürlich ist klar, dass Sie ihre Bestände im Amazon-Lager nicht physisch zählen und abgleichen können. Die Warenbestände der FBA-Lager und PAN-EU-Lager können aber über den SellerCentral exportiert werden: Rufen Sie den Bereich Lagerbestand auf, wählen das
Lagerbestandsbuch aus und setzen den entsprechenden Filter auf den 31.12.
Wichtig: Die Stückzahl ist nur eine Seite der Inventur – die andere ist die Bewertung des Warenbestands. Ein riesiges Thema dabei ist die verlustfreie Bewertung: Wie gehen wir mit Ladenhütern, saisonaler Ware oder Wertminderungen um?
Unser Tipp: Sprechen Sie mit ihrem Steuerberater! Die richtige Bewertung des Warenbestands sollte individuell ermittelt werden, um einen richtigen Bilanzausweis zu garantieren.
Automatisierung der Paketverfolgung mit PayPal OSS-Verfahren: Risiken durch verspätete Zahlung und falsche Meldungen
Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren hat sich längst im Cross-Border-Handel innerhalb der EU etabliert und erleichert die Umsatzsteuer-Compliance erheblich. Daher sollte auf keinen Fall einen Ausschluss vom OSS-Verfahren durch Regelverletzung riskiert werden. Beachten Sie bitte, dass es nicht reicht, dass die Meldungen fristgerecht durch den Steuerberater erfolgen. Insbesondere Fristversäumnisse bei der Zahlung werden sanktioniert. Wer die Umsatzsteuer wiederholt zu spät oder gar nicht zahlt, riskiert den Ausschluss vom OSS-Verfahren.
Die Folge? Der Händler muss sich in allen EU-Ländern steuerlich registrieren in die er Waren verkauft und die Umsatzsteuer direkt dort melden – ein massiver bürokratischer und finanzieller Mehraufwand.
Wichtig zu wissen: Durch die verspätete Zahlung können in anderen EU-Ländern zusätzlich empfindliche Strafen anfallen und das bereits ab dem ersten Tag. Allen voran Spanien: dort werden sofort 5 % des Umsatzsteuerbetrags als Strafe fällig.
Das OSS-Verfahren befreit aber nicht von jeder lokalen Meldung im EU-Ausland. Eigene Lager im EU-Ausland oder Fulfillment-Lager innerhalb der EU machen eine lokale Registrierung notwendig. Auch wenn sich an der Höhe der gezahlten Steuern grundsätzlich nichts ändern würde, kann die falsche Meldung über den OSS zu hohen Strafen führen: In Italien bis zu 90 % der geschuldeten Umsatzsteuer! Korrekturen sind sehr schwierig: Die über das OSS-Verfahren abgeführte Steuer wird nicht einfach intern umgebucht und verrechnet. Sie muss zwischenfinanziert werden. Die Erstattung der falsch gezahlten Steuer dauert oft Monate. Darum ist in jedem Schritt der Umsatzsteuer-Compliance Sorgfalt geboten, um teure Fehler zu vermeiden.
Sie möchten tiefer in ein Thema einsteigen oder haben konkrete Fragen? Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit den Expert:innen von GTK Kröger auf und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren E Commerce-Alltag!

Über den Autor
Kai Kröger
Kai Kröger ist Partner bei GTK Kröger Steuerberater PartGmbB, einer der führenden Steuerkanzleien für E-Commerce in Deutschland. Die Steuerkanzlei berät namhafte Onlinehändler wie SNOCKS, PURELEI, LAMPENWELT, fahrrad.de, JUSKYS KONZERN, JUNGLÜCK sowie große Amazon Marketplace Seller, z.B. den Natsana Konzern (Bayer AG).