Mit diesem neuen Format bringen wir Licht ins steuerliche Dunkel des Onlinehandels. Gemeinsam mit unserem Partner GTK Kröger liefern wir regelmäßig klare Antworten auf aktuelle Fragen rund um Steuern, Umsatzsteuerpflichten und steuerliche Stolperfallen im E-Commerce.
In unserer August-Ausgabe geht es um vier wichtige Themen, die viele Seller direkt betreffen. GTK Kröger gibt einen kompakten Überblick und liefert konkrete Hinweise, worauf Sie jetzt achten müssen!
Die EU bleibt steuerlich in Bewegung! Gleich drei Länder haben kürzlich Änderungen bei ihren Umsatzsteuersätzen angekündigt. Hier kann Handlungsbedarf für Sie bestehen. Für die Tax-Compliance ist es wichtig, die im System hinterlegten Steuersätze zu pflegen und zu aktualisieren. Daher hier ein kurzer Überblick:
Estland: Ab dem 01.07.2025 ist der Normalsatz von 22 % auf 24 % angestiegen.
Rumänien: Seit 01.08.2025 gelten neue Steuersätze:
Litauen: Zum 01.01.2026 werden zwei neue ermäßigte Sätze eingeführt: 5 % und 12 %.
Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit, um jetzt Ihre Systeme und Verträge auf mögliche Anpassungen zu prüfen!
Die ViDA-Reform („VAT in the Digital Age“), die vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossen wurde, ist im 2. Quartal 2025 in Kraft getreten. Das Reformpaket umfasst mehrere Bausteine, die bis 2035 EU-weit umgesetzt werden sollen.
Für Online-Händler besonders interessant: Das OSS Verfahren, das im Moment nur für grenzüberschreitende Fernverkäufe innerhalb der EU zur Anwendung kommt, soll voraussichtlich ab Mitte 2028 erweitert werden.
Zukünftig soll die Meldung von Warenbewegungen zwischen Fulfillment Lagern innerhalb der EU über das einheitliche One-Stop-Shop System möglich werden. Von diesen neuen Regelungen profitieren vor allem Online-Händler, die ihre Waren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten lagern. Eine Pflicht zur umsatzsteuerlichen Registrierung im Bestimmungsland wäre dann nicht mehr erforderlich (ggf. Einschränkungen oder Ausnahmen), auch wenn dort tatsächlich Lagerhaltung erfolgt. Händler, die Waren innerhalb der EU zwischen eigenen Lagern verbringen, können künftig die Vorgänge zentral über das erweiterte OSS System melden. Auch Warenverbringungen, die in Lager von Fulfillment-Dienstleistern erfolgen, können zukünftig zentral gemeldet werden. Eine echte Erleichterung im europäischen Warenverkehr.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich schrittweise eingeführt. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die Erstellung, Verarbeitung und insbesondere die Archivierung von Rechnungen.
Das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 zur Neufassung der GoBD bringt wesentliche Erleichterungen im Umgang mit elektronischen Ausgangsrechnungen:
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist dabei die IT-Praxis in Unternehmen. Nicht nur die Prozesse zur Rechnungserstellung müssen angepasst werden, sondern auch die Archivierungsprozesse.
Nicht vergessen: Die Verfahrensdokumentation sollte aktualisiert werden, damit sie den neuen Prozessen und Prüfungsanforderungen entspricht.
Das BMF-Schreiben zur GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom Juli 2025 bringt neue Pflichten für den E-Commerce. Wer mit Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Stripe oder Klarna arbeitet, sollte jetzt genau hinschauen und auch beim Thema Datenzugriff nachbessern.
Die gute Nachricht zuerst: Technische Zahlungsnachweise (z. B. von PayPal) müssen nicht mehr automatisch archiviert werden. Aber, es gibt Ausnahmen!
Archivierung ist Pflicht, wenn …
Tipp: Klären Sie mit Ihrer Buchhaltung, welche Zahlungsnachweise für die GoBD-Dokumentation erforderlich sind.
Die Finanzverwaltung verschärft die Regeln für den mittelbaren Datenzugriff (Z2):
Statt nur Lesezugriff zu gewähren, müssen Onlinehändler auf Anforderung selbst oder durch Dritte eine maschinelle Auswertung liefern, und diese der Finanzbehörde in einem maschinell auswertbaren Format bereitstellen.
Das betrifft vor allem:
Das bedeutet, dass passive Zurverfügungstellung nicht mehr genügt. Die Systeme müssen in der Lage sein, strukturierte, maschinell auswertbare Daten aktiv zu erzeugen.
Mit den neuen Vorgaben konkretisiert das BMF die Anforderungen an die digitale Buchführung und legt den Fokus stärker auf Datenstruktur, Auswertbarkeit und Transparenz. Passen Sie ihre Systeme und Prozesse den neuen Standards entsprechend an, um im Prüfungsfall vorbereitet zu sein und von möglichen Vereinfachungen zu profitieren.